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Genozid

Während die armenischen und westlichen Quellen von einem Völkermord an den Armeniern sprechen, bezeichnen wir die Ereignisse als die armenische Frage. Um von einem Völkermord zu sprechen, müssen wir zuerst wissen, was das Wort Völkermord bedeutet. Völkermord ist ein Verbrechen im Völkerrecht, das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Resolution 96 (1) als “Verweigerung des Existenzrechts einer ganzen menschlichen Gruppe” beschrieben wurde.

Die Vereinten Nationen haben 1948 das Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord verabschiedet, in dem sie bekräftigten, dass Völkermord ein internationales Verbrechen ist, und sich verpflichtet, es zu verhindern und zu bestrafen. Diese Konvention definiert Völkermord als:

“Any of the following, committed with the intention of destroying, in whole or in part, a national, ethnic, religious group, or any group of a particular race, as such by killing members of the group; inflicting serious physical or mental harm to members of the group; intentionally imposing conditions on the group aimed at its total or partial physical destruction; taking measures intended to prevent births within the group and the violent transfer of children from the group to another group.

“Article 2 of the Convention on the Prevention and Punishment of Genocide

Niemand in dieser Diskussion bestreitet die hunderttausenden Todesfälle. Die Ereignisse vor und während des Ersten Weltkriegs entsprechen jedoch nicht der obigen Definition. Deshalb sprechen wir nicht von einem Völkermord an den Armeniern.

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